Unsere Tätigkeiten
In vielen Fällen schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Notars im Interesse der Beteiligten vor, insbesondere bei Vorgängen von besonderer Bedeutung. Die Einschaltung des Notars dient dem Schutz vor rechtlicher Benachteiligung und gewährleistet Rechts- und Beweissicherheit.
Der Notar berät Sie zu inhaltlichen Fragen und rechtlichen Möglichkeiten. Er formuliert den Vertrag nach Ihren Wünschen. So entstehen keine Formfehler, unklare oder falsche Formulierungen. Rechtliche Fallstricke werden umgangen.
Notarielle Urkunden sind auch Vollstreckungstitel, so dass Gerichtsverfahren zur Durchsetzung oft
vermieden werden können. Der notarielle Vertrag erspart damit Zeit, Kosten und spätere
Streitigkeiten.
Der Notar ist von Berufs wegen zur Unparteilichkeit verpflichtet, darf also nicht nur die Interessen
einer Vertragsseite vertreten. Das unterscheidet ihn vom Rechtsanwalt.
Im nebenstehenden Kasten sind unsere Arbeitsschwerpunkte aufgeführt. Sollten Sie zu einem der Themen Fragen oder Wünsche haben, scheuen Sie sich nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen. Gern helfen wir Ihnen weiter.