Immobilienrecht
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für die meisten Menschen die wichtigste finanzielle Transaktion ihres Lebens. Daher ist die Mitwirkung eines Notars als unabhängigem und unparteiischem Berater gesetzlich vorgeschrieben. Denn der Notar hat die Aufgabe, den Vertrag so zu gestalten, dass beide Vertragsseiten gesichert werden und typische Risiken vermieden werden. Des Weiteren übernimmt der Notar den Vollzug des Vertrages, insbesondere die Eintragung im Grundbuch, und sorgt so für eine möglichst zügige und sichere Abwicklung. Hier sind Sie also in besten Händen.
Neben Kauf und Verkauf bestehen weitere Tätigkeitsfelder des Notars im Immobilienrecht. Besonders zu nennen sind etwa
- Immobilienübertragungen im Schenkungswege,
- Aufteilung in Eigentumswohnungen,
- Grundstücksteilung,
- Begründung und Verkauf von Erbbaurechten,
- Belastung von Grundstücken mit Hypotheken und Grundschulden,
- Bestellung von Dienstbarkeiten (z. B. Wegerecht)
- Bestellung von Wohnrechten oder einem Nießbrauch.