Unternehmens- & Firmenrecht

Der Notar hilft bei der Gründung von Unternehmen, der Wahl der richtigen Unternehmensform, der Abfassung von Gesellschaftsverträgen, der Übertragung von Beteiligungen, Umstrukturierungen und Gesellschafterversammlungen. Hierbei arbeitet er eng mit dem Registergericht und Ihrem Steuerberater zusammen.

 

Auch um die begleitenden Maßnahmen, z. B. Unternehmertestament, Ehevertrag und Vollmachten, kümmert sich der Notar.