Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung

Der Notar hält Lösungen für den „vorletzten Willen“ bereit. Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie Ihre Wünsche jetzt ausdrücken, damit sie später in Ihrem Sinn umgesetzt werden können, und Personen Ihres Vertrauens zum Bevollmächtigten bestimmen. Insbesondere kann so später ein Betreuungsverfahren und die Bestellung eines familienfremden Betreuers vermieden werden.

 

Auch bei der Abfassung einer Patientenverfügung, also der Festlegung der Art und Weise einer späteren ärztlichen Behandlung (Stichwort: Künstliche Lebensverlängerung) können Sie sich vom Notar beraten lassen und eine solche Regelung mit einer Vorsorgevollmacht kombinieren.